Pflegeberatung §37 (3) SGB XI
Pflegegeld, sicher?
Pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad 2 bis 6, die zu Hause gepflegt werden und ausschließlich Pflegegeld erhalten, müssen regelmäßig eine qualifizierte Pflegeberatung nach §37 (3) SGB XI in Anspruch nehmen, um weiterhin Pflegegeld zu erhalten.
Um den aktuellen Pflegebedarf und die angewandte Pflege neu zu bewerten, bietet wir als zugelassener Pflegedienst eine qualifizierte Pflegeberatung nach §37 (3) SGB XI.
Unsere qualifizierte Beratung dient dem Pflegebedürftigen und dessen Angehörigen Hilfestellung und praktische pflegefachliche Unterstützung zukommen zu lassen. Hierbei achten wir insbesondere darauf, ob die derzeitige Pflege ausreichend sichergestellt ist, weitere Hilfe benötigt wird oder sogar ein erhöhter Pflegegrad erforderlich ist.
Die Beratung in den Pflegegraden 2 und 3 muss halbjährlich und in den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich erfolgen. Wobei unsere Erstberatung immer persönlich, beispielsweise in der eigenen Häuslichkeit erfolgt, weitere Termine alternativ auch per Videokonferenz möglich sind. Menschen mit Pflegegrad 1 oder wenn neben Pflegegeld auch Pflegesachleistungen bezogen werden, können freiwillig eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen.
Achtung: Sollte die Pflegeberatung nicht innerhalb der vorgeschriebenen Zeiten nach §37 SGB XI erfolgen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder komplett entziehen.
§37 (3)
SGB XI
Melden Sie sich gern direkt bei uns und vereinbaren unverbindlich einen kostenfreien Termin zur Pflegeberatung:
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